Rechtliche Hinweise

Erlischt durch Chip-Tuning die Betriebserlaubnis?

Das ist dann richtig, wenn es für diesen Umbau kein Teilegutachten gibt. Selbst bei einem Teilegutachten muss der Einbau entsprechend dem Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen genehmigt und anschließend bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Erst dann bleibt die Betriebserlaubnis erhalten. Ist kein Teilegutachten verfügbar, kann aber trotzdem eine Leistungssteigerung über die Einzelabnahme per §21 STVZO eingetragen werden. Hierbei entstehen aber teilweise erhebliche Kosten für z.B, für Abgasmessungen.

Erlischt durch Chip-Tuning der Versicherungsschutz?

Die Versicherer haben hierzu einheitliche Regelungen: Bei nicht angezeigten bzw. nicht genehmigten Gefahrerhöhungen durch den Versicherten können sie sich auf ein teilweises oder vollständiges Leistungsverweigerungsrecht im Innenverhältnis berufen, wenn diese Gefahrerhöhung ursächlich für den Schaden war (§§ 23 i.V. m. 26 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Das heißt aber klar und deutlich, dass die Leistungssteigerung durch das Chip-Tuning Ursache des Unfalls gewesen sein muss. Selbst dann kann die Versicherung im Falle eines Haftpflichtschadens vom Versicherungsnehmer höchstens bis zu 5000 € von der an den Geschädigten regulierten Summe, zurückverlangt werden. Bei einem Rechts-vor-links-Verstoß dürfte es aber völlig egal sein, welche Parameter den Motor gerade steuern!

Ist es strafbar mit erloschener Betriebserlaubnis im Straßenverkehr zu fahren?

Das ist mit bloßem Chip-Tuning wohl kaum der Fall! Strafbar ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man ein Auto benutzt, um mit diesem jemanden zu bedrohen. Oder man fährt mit einem Fahrzeug gänzlich ohne Zulassung für den Straßenverkehr oder mit bereits von der Versicherung gekündigtem Vertrag auf öffentlichen Wegen. Oder aber man fährt z.B. mit Saison-Kennzeichen außerhalb der erlaubten Zeit.

Beim Chip-Tuning wird man sich jedoch beim Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis nur einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, die mit einer Verwarnung von 70 € und 1 Punkt in Flensburg geahndet wird (Bußgeldkatalog). Das Fahrzeug ist ja zulassungsfähig und noch versichert, bis es vom Versicherer gekündigt wird.

Erlischt die Herstellergarantie?

Das ist nur dann richtig, wenn das Chip-Tuning Wirkungen an Motor oder Antriebsstrang gezeigt hat. Der Rest der Garantie ist aber davon nicht ursächlich betroffen und kann demnach vom Hersteller nicht verweigert werden. Es gibt aber auch Hersteller, wie z.B. BMW, die gar keine Garantie geben. Die da lediglich gewährte Sachmängelhaftung nach Gesetz ist ein Anspruch des Käufers auf Mängelfreiheit der Bauteile bei Übergabe des Fahrzeuges, so dass da im Einzelfall geprüft werden muss, ob der Mangel und das Chip-Tuning überhaupt im Zusammenhang stehen. Hier kann die gesetzliche Sachmangelhaftung per se nicht vom Hersteller mit dem Hinweis auf Chip-Tuning verweigert werden.

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